Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist besonders für ältere Menschen gedacht, bei denen Pflegebedürftigkeit im Vordergrund steht und die gewohnte Pflegeperson z.B. durch einen plötzlichen Krankaushausaufenthalt verhindert ist oder die Pflege durch einen geplanten Urlaub der Pflegeperson alternativ organisiert werden soll.

gesetzliche Grundlage

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege von max. 6 Wochen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt und der Betroffene mindestens 6 Monate durch die Pflegeperson in der Häuslichkeit versorgt wurde.

Krankenkassenleistungen

Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 Euro belaufen, wenn die Ersatzpflege durch das Pflegeteam Ostseeland sichergestellt wird.

Der Leistungsbetrag der Krankenkasse kann zusätzlich um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

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